Stellungnahme Dynamische Netzentgelte: Orientierungspunkte der BNetzA Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3)

Stellungnahme Dynamische Netzentgelte: Orientierungspunkte der BNetzA Festlegungsverfahren AgNes (GBK-25-01-1#3)
Deutschland
27 / 02 / 26

Im Folgenden adressieren wir die für Batteriespeicher und Flexibilitätsoptimierung zentralen Punkte des Orientierungspapiers zur Dynamisierung der Netzentgelte.

PositionspapierDynamische NetzentgelteStand: 27.02.2026

Grundsätzliche Einordnung

  • AgNes als Chance zur Reform: Die AgNes-Reformen sind eine wichtige Gelegenheit, die Netzentgeltsystematik an ein zunehmend dezentrales, volatiles und flexibilitätsgetriebenes Stromsystem anzupassen.
  • Zielbild und Leitplanken als richtiger Rahmen: Wir unterstützen das von der BNetzA formulierte Zielbild, Netzentgelte entlang der Leitplanken der Kostenorientierung, Anreizfunktion, Finanzierungsbeteiligung und Umsetzbarkeit weiterzuentwickeln.
  • Wirksamkeit als Maßstab: Die Dynamisierung ist grundsätzlich der richtige Hebel. Sie muss aber in der Praxis spürbar Engpässe entlasten und Engpassmanagementkosten senken, sonst entsteht zusätzliche Komplexität ohne ausreichenden Nutzen. Gleichzeitig sollte sie als klares Preissignal Anreize für netzdienliches Verhalten setzen, etwa durch die Verlagerung von Verbrauch und Einspeisung in weniger kritische Zeiten und Regionen. Damit diese Anreizwirkung greift und Redispatch möglichst weit reduziert wird, braucht es Signale in 15-Minuten-Intervallen, die bei Änderungen der Netzlage im Intraday angepasst werden. Dynamische Entgelte, die sich nur auf Day-Ahead-Signale beziehen, dürfen nicht das Zielbild sein.
  • Integrierte Sicht statt isolierter Betrachtung der Netzentgelte: Wir regen an, die dynamischen Entgelte im Gesamtbild zu gestalten. Dazu zählen die technische Umsetzung im Netz, sowie der Einsatz der bestehenden Steuerungsinstrumente: Netzanschlussauflagen, technische Betriebsleitplanken im Verteilnetz, temporäre Wirkleistungsbegrenzungen, Regelleistungsanforderungen und Redispatch-Vorgaben. Ziel sollte sein, dass dynamische Preissignale einen wesentlichen Teil der Steuerung übernehmen und der Bedarf an zusätzlichen, standortspezifischen Auflagen deutlich sinkt. Weitere Auflagen, wie z.B. Netzanschlussauflagen, sollten dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen und nach klaren Leitlinien eingesetzt werden. Nur so entsteht ein verlässliches, planbares Umfeld mit Anreizen, die praktisch umsetzbar und netzwirksam sind. Entscheidend ist zudem, dass sich netzdienliches Verhalten für Kunden und Betreiber auch wirtschaftlich rechnet, sonst bleibt die Lenkungswirkung aus.

Zielsetzung: Anreize für Netznutzungsverhalten

  • Zielsetzung grundsätzlich richtig: Die Lenkung von Netznutzungsverhalten über Preissignale kann Engpässe und Engpasskosten reduzieren.
  • Trennung von Finanzierung und Anreiz ist entscheidend: Die operative Lenkung gehört in die Anreizkomponente, die Finanzierungskomponente sollte Netzkostendeckung und Planbarkeit sichern.
  • AP1/AP2 zeigt das Risiko einer Vermischung: In den BNetzA Orientierungspunkten zu Speichernetzentgelten haben wir gesehen, dass AP1/AP2 in der Finanzierungskomponente im Speicher-Kontext faktisch ein operatives Preissignal setzen kann, weil AP2 netzdienliche Hochleistungs-Einsätze bei Kapazitätsüberschreitung ungewollt verteuert.
  • Dynamische Anreize müssen die operative Lenkung übernehmen: Deshalb muss die Anreizkomponente die tatsächliche Netzauslastung reflektieren.

Gestaltung der dynamischen Preise: Freiwilligkeit versus Verpflichtung

Freiwilligkeit vs. Verpflichtung: Anwendung des Instruments für Engpässe im Netz eines Netzbetreibers:

  • Verpflichtende Umsetzung nur mit klaren Vorgaben an Netzbetreiber: Wenn die dynamische Komponente eingeführt werden soll, darf dies nicht an einer uneinheitlichen oder verzögerten Umsetzung bei Netzbetreibern scheitern. Die BNetzA sollte deshalb verbindliche Mindestanforderungen für Signaldefinition, Datenbereitstellung, Messkonzepte sowie Abrechnung und Settlement festlegen und einen klaren Meilensteinplan vorgeben. Ergänzend sollte eine zentrale, standardisierte Kommunikationsplattform als einheitlicher Zugangskanal für Signale und Daten etabliert werden, um Interoperabilität sicherzustellen und Umsetzungsaufwand auf Seiten der Marktakteure zu reduzieren.
  • Netzbetreiber müssen messbar „lieferfähig“ gemacht werden: Aus unserer Sicht liegt der Umsetzungsengpass in der System- und Prozesslandschaft der Netzbetreiber. Die BNetzA sollte ÜNB und VNB konsequent an klaren Vorgaben messen und die Umsetzungsreife regelmäßig überprüfen. Dabei sollte die BNetzA die Finanzierung des Netzausbaus an messbare Fortschritte in der Digitalisierung knüpfen, um Lieferfähigkeit planbar zu machen und den Umsetzungsengpass zu reduzieren.
  • Sonst drohen Verzögerungen und zusätzliche Unsicherheit: Ohne diese Verbindlichkeit besteht die Gefahr, dass die Einführung faktisch verzögert wird, oder durch lokale Übergangslösungen ersetzt wird. Das schwächt Transparenz und Verlässlichkeit der Signale und kann die Investitions- und Umsetzungsdynamik im Batteriespeichermarkt unnötig bremsen, was in der Folge zu vermeidbaren höheren Engpassmanagement- und Netzausbaukosten führen kann.

Gestaltung der dynamischen Preise: Tatsächliche Abbildung der Netzengpässe

  • BNetzA setzt auf day-ahead veröffentlichte, standortbezogene Engpasssignale: Die BNetzA setzt auf eine day-ahead veröffentlichte, standortbezogene dynamische Arbeitspreiskomponente zur Engpassentlastung. Sie wird am Vortag in 15-Minuten-Intervallen festgelegt und vor der Day-Ahead-Auktion veröffentlicht.
  • In der aktuellen Ausgestaltung ist das eher Prognose und Hedging als echte Engpasssteuerung: Ein rein day-ahead festgelegtes Signal wirkt vor allem auf Basis von Erwartungen, adressiert nicht kurzfristige Intraday-Änderungen und kann damit den Nutzen limitieren, während Komplexität, Abrechnungslast und Akzeptanzrisiken steigen.
  • Wirksame Anreizfunktion nur mit wirklich dynamischen Signalen: Erforderlich ist daher, dass das Entgeltsignal nicht nur day-ahead auf Delivery-Period-Ebene festgelegt wird, sondern kurzfristig im Intraday bei relevanten Änderungen der Netzlage aktualisiert wird. So liegt das Preissignal näher an der tatsächlichen Engpasssituation und kann Flexibilität gezielter aktivieren. Batteriespeicher können sehr kurzfristige Aktivierungssignale operativ umsetzen, wie es im Regelleistungsmarkt bereits heute Standard ist.