Deutschlands Netzentgeltreform: Was sie für Batteriespeicher bedeutet

Deutschlands Netzentgeltreform: Was sie für Batteriespeicher bedeutet
04 / 03 / 26

Deutschland tritt in eine entscheidende Phase der Reform seines Stromnetzentgeltsystems ein. Vor dem Hintergrund des wachsenden Drucks, Netzentgelte effizienter, transparenter und systemdienlicher auszugestalten, überprüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), wie Netzentgelte künftig strukturiert sein sollen.

ArtikelNetzentgeltreform

Deutschland tritt in eine entscheidende Phase der Reform seines Stromnetzentgeltsystems ein. Vor dem Hintergrund des wachsenden Drucks, Netzentgelte effizienter, transparenter und systemdienlicher auszugestalten, überprüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), wie Netzentgelte künftig strukturiert sein sollen.

Was sind Netzentgelte und warum sind sie relevant für Batteriespeicher?

Netzentgelte sind Gebühren, die von Stromverbrauchern, zum Beispiel privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriekunden, für die Nutzung des Stromnetzes gezahlt werden. Für Batteriespeicher wirken sich diese Entgelte unmittelbar auf die Betriebskosten und damit auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts aus. Batteriespeicher nehmen dabei eine doppelte Rolle ein: Beim Laden aus dem Netz agieren sie als Verbraucher, bei der Einspeisung in das Netz zugleich als Erzeuger. Derzeit sind Batteriespeicher in Deutschland von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese Befreiung war in den vergangenen Jahren ein zentraler Baustein der Wirtschaftlichkeit vieler realisierter Projekte.


Was verändert sich?

Die BNetzA nutzt den AgNes-Prozess, um zu überprüfen, ob die bestehende Netzentgeltstruktur einschließlich der Befreiung für Speicher zukunftsfähig ist. Der Kerngedanke besteht darin, von einem statischen Tarifsystem zu dynamischen Netzentgelten überzugehen, also zu Preissignalen, die tatsächliche Netzengpässe widerspiegeln und flexiblen Assets wie Batteriespeichern einen Anreiz geben, sich netzdienlich zu verhalten.

Was diese Reform insbesondere für Speicher so relevant macht, ist, dass die BNetzA nicht mehr nur betrachtet, wie Netzentgelte dynamischer ausgestaltet werden können. Sie wirft auch die Frage auf, ob die derzeitige Befreiung von Speichern von der Zahlung von Netzentgelten, die aktuell für Projekte gilt, die bis August 2029 in Betrieb gehen, fortbestehen soll. Dies betrifft auch Projekte, die diese Befreiung bereits erhalten und ihren Business Case darauf aufgebaut haben.

Wie sollen dynamische Entgelte strukturiert werden?

Das Konzept der BNetzA unterscheidet zwischen einer Finanzierungskomponente und einer Anreizkomponente. Die Finanzierungskomponente soll zur Deckung der Netzkosten beitragen. Die Anreizkomponente soll das Verhalten steuern, indem der Betrieb abhängig von Netzengpässen belohnt oder belastet wird. In diesem Rahmen würden Speicher nicht länger über eine pauschale Befreiung behandelt, sondern über ein Netzentgeltsystem, das Kostendeckung mit stärkeren Steuerungssignalen verbindet. Der Vorschlag enthält eine Option, nach der Batteriespeicher über die Anreizkomponente höhere Erlöse erzielen könnten, als sie über die Finanzierungskomponente zahlen. Damit würden Anlagen belohnt, die zur Entlastung von Netzengpässen beitragen, während solche belastet würden, die sich nicht netzdienlich verhalten.

Unsere Empfehlungen an die BNetzA

Am 27. Februar 2026 haben wir unsere Stellungnahmen zu zwei von der BNetzA veröffentlichten Papieren eingereicht. Grundlage sind die Papiere zu Dynamischen Netzentgelten und Speichernetzentgelten, die im Rahmen der laufenden Reform der Stromnetzentgelte, “AgNes”, veröffentlicht wurden. Es wird erwartet, dass die Konsultationen bis Ende 2026 zu einer finalen Entscheidung führen, bei einer voraussichtlichen Umsetzung im Jahr 2029.

Aus unserer Sicht sind die folgenden Punkte wesentlich, damit die Reform in der Praxis funktionieren kann:

  1. Zeitnah Klarheit über den Umgang mit der Netzentgeltbefreiung für bestehende Batteriespeicher schaffen, um die Investitionsattraktivität zu erhalten: Die derzeitige Unsicherheit im Markt erschwert belastbare Investitions- und Finanzierungsentscheidungen für Batteriespeicher. Die BNetzA sollte so schnell wie möglich klare Übergangsregeln für Bestandsprojekte festlegen. Falls die Befreiung für bestehende Batteriespeicher auslaufen soll, sollte dies nur bei nachweislichem Systemmehrwert und Erhalt der Investitionsattraktivität erfolgen. Die pauschale Infragestellung von Vertrauensschutz halten wir für problematisch. Wenn die Anreize gut ausgestaltet sind und in der Praxis funktionieren, erwarten wir, dass Betreiber freiwillig in das neue Regime wechseln.
  2. Sicherstellen, dass dynamische Netzentgelte wirksame Anreize setzen: Dynamische Netzentgelte sollten die bestehende Befreiung nur dann ersetzen, wenn sie tatsächliche Netzbedingungen widerspiegeln und wirksame Anreize für netzdienliches Verhalten schaffen. Ihr Ziel sollte darin bestehen, einen klaren Systemmehrwert zu schaffen, und nicht lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung für Speicher zu erzeugen.
  3. Dynamische Netzentgelte sollten bestehende Restriktionen ersetzen: Batteriespeicher unterliegen bereits heute einer Vielzahl uneinheitlicher Vorgaben und Beschränkungen der Netzbetreiber. Diese unterscheiden sich teils erheblich und sind oft nicht durchgängig standardisiert oder transparent. Dynamische Netzentgelte sollten eine einheitliche, transparente und marktbasierte Steuerungslogik schaffen. Zusätzliche Vorgaben sollten nur in zwingend begründeten Ausnahmefällen greifen.
  4. Die Kostenallokation am Systemwert ausrichten, statt sie überproportional auf Batteriespeicher zu verlagern: Die Kosten und Investitionen, die für ein modernes, flexibilitätsfähiges Netz erforderlich sind, sollten systemisch getragen werden und nicht zu einseitig auf Batteriespeicher verlagert werden, die genau diese Flexibilität bereitstellen. 
  5. Verbindliche Standards für Netzbetreiber setzen und einen glaubwürdigen Übergangspfad priorisieren: Die BNetzA sollte verbindlich festlegen, wie Signale veröffentlicht, aktualisiert und abgerechnet werden, und dafür klare Vorgaben, Meilensteine und Monitoring setzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dynamische Netzentgelte zusätzliche Komplexität schaffen, anstatt sie zu verringern. Zugleich muss das neue Netzentgeltsystem bis 2029 nicht in jedem Detail vollständig umgesetzt sein. Entscheidend ist ein klar definierter Übergangspfad.

Für weitere Details zu unserer Bewertung der Orientierungspunkte der BNetzA können Sie hier unsere vollständigen Stellungnahmen lesen: